AGB
§ 1 Geltungsbereich
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und den gesamten Geschäftsverkehr
zwischen dem Auftraggeber (Kunde) und der Lektorin (Auftragnehmer). Die AGB gelten für die gesamte Dauer der
Geschäftsverbindung. Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der
Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
2. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er die AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert
hat.
3. Der Auftraggeber kann einen erteilten Auftrag vor Fertigstellung der Bearbeitung kündigen. Die Lektorin ist
in diesem Fall berechtigt, dem Auftraggeber die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Teilleistungen in
Rechnung zu stellen.
4. Alle Änderungen des Vertrags sind gesondert zu vereinbaren. Ursprünglich getroffene Vereinbarungen
(Kostenvoranschlag, Lieferfrist) unterliegen der Möglichkeit von entsprechenden Anpassungen.
§ 2 Vertraulichkeit
1. Die Lektorin verpflichtet sich, alle Daten streng vertraulich zu behandeln, sie nur zum Zweck des Lektorats
oder Korrektorats zu verwenden und unter keinen Umständen an Dritte weiterzugeben. Das gilt auch über den
Zeitraum der Bearbeitung hinaus auf unbestimmte Zeit. Eine Ausnahme kann nur durch eine schriftliche
Einverständniserklärung des Auftraggebers erfolgen.
2. Die Lektorin ist berechtigt, eine Sicherungskopie der erbrachten Leistung auch nach Fertigstellung
des Auftrags aufzubewahren. Eine Verpflichtung besteht jedoch nicht.
3. Bei der elektronischen Übermittlung von Daten kann nicht sichergestellt werden, dass diese Daten
während der Übermittlung nicht von Dritten eingesehen werden können. Der Lektorin haftet für Fälle von
unautorisiertem Zugriff auf die elektronische Kommunikation und die Folgen nicht.
§ 3 Auftragserteilung
1. Nach Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber erstellt die Lektorin ein Angebot. Hier sind Angaben über Art der
Leistung (Korrektorat, Lektorat), Umfang, Preisberechnung, Gesamtpreis sowie ggf. der Liefertermin enthalten.
Alle Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden.
2. Für das Lektorat wird das Angebot auf Grundlage des vorliegenden Manuskript- bzw. Textausschnitts
erstellt. Ohne vorherige Einsicht in das zu bearbeitende Manuskript bzw. den zu bearbeitenden Text kann kein
Angebot erstellt werden.
3. Die Lektorin behält es sich vor, die Bearbeitung von Aufträgen mit bestimmten Inhalten (u. a.
Gewaltverherrlichung, politischer Extremismus) abzulehnen.
4. Der Auftrag gilt als erteilt, wenn eine schriftliche Bestätigung durch den Auftraggeber bei der
Lektorin eingegangen ist. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung von der
Lektorin beim Auftraggeber vorliegt.
§ 4 Bearbeitung
1. Das Ziel der Leistungen ist die höchstmögliche Reduzierung aller vom Auftraggeber verursachten Fehler im
Ausgangstext (Korrektorat) und Vorschläge zur Verbesserung von Verständlichkeit und Stil (Lektorat). Der Text
des Auftraggebers wird im oben beschriebenen Umfang geprüft. Korrekturen oder Vorschläge werden, wenn nicht
anders vereinbart, bei Word-Dokumenten direkt in der Datei mithilfe der Funktion "Änderungen nachverfolgen"
durchgeführt.
2. Grundlage der Korrekturen ist der "Duden - Die deutsche Rechtschreibung". Sofern der Auftraggeber
die Verwendung einer bestimmten Terminologie, fremdsprachigen Begriffen und Fachwörtern wünscht, muss er die
Lektorin darüber informieren. Besondere Schreibweisen, die vom Duden abweichen, aber nicht korrigiert werden
sollen, sind dem Auftragnehmer ebenfalls mitzuteilen. Kommt der Auftraggeber diesen Mitwirkungspflichten nicht
nach, kann nach Fertigstellung des Auftrags keine Reklamation der Leistungen geltend gemacht werden.
3. Insbesondere bei umfangreichen und komplizierten Aufträgen wird regelmäßig Kontakt zum Auftraggeber
gehalten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Klarstellung und Beseitigung von missverständlichen
Formulierungen im Ausgangstext für die Texterstellung behilflich zu sein.
4. Formatierungen in den Textdokumenten gehören nicht zu den Standardleistungen und bedürfen
gesonderter Absprache und Vereinbarung.
§ 5 Lieferung
1. Für die Lieferfrist sind ausschließlich die beidseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das
Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich
schriftlich bekannt zu geben.
2. Die Lektorin haftet nicht für die Datenübertragung und eventuell hieraus resultierende Fehler. Der
Auftraggeber ist für die Überprüfung der Vollständigkeit der übersandten Texte zuständig.
3. Die Lektorin ist um die Einhaltung von vereinbarten Lieferterminen bemüht. Sollte ein Liefertermin
absehbar nicht einzuhalten sein, verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber unverzüglich zu
informieren und einen neuen Termin vorzuschlagen.
4. Höhere Gewalt berechtigt sowohl Lektorin als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der
Auftraggeber hat jedoch der Lektorin Ersatz für bereits getätigte Leistungen zu erstatten. Als höhere Gewalt
gilt der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit der Lektorin, den Auftrag
vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Textgattung, den Inhalt, insbesondere sensible Themen, und den
Verwendungszweck mitzuteilen. Für den Fall, dass der Auftraggeber den korrigierten Text für einen anderen Zweck
verwendet als den, für den er ihn in Auftrag gegeben hat, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf
Schadensersatz gegen die Lektorin.
2. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies der
Lektorin, bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen, schriftlich bekannt geben, ebenso bei
fremdsprachigen Begriffen und Fachwörtern. Besondere Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen Duden abweichen
und nicht korrigiert werden sollen, bedürfen ebenfalls einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung seitens des
Auftraggebers.
3. Die zur Verfügung gestellten Ausgangstexte und Unterlagen müssen vollständig, leserlich und in einer
verständlichen Form vorgelegt werden.
4. Sofern der Auftraggeber diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er nach
Ausführung des Auftrages nicht mehr geltend machen, die Lektorin habe den Auftrag nicht entsprechend seinen
Wünschen ausgeführt.
§ 7 Rechnung, Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Preise. Die von der Lektorin zugesagten Preise
sind, sofern nicht anders benannt, Bruttopreise, da gemäß der Kleinunternehmerregelung die Umsatzsteuer
entfällt.
2. Bei einem Auftragswert über 200,00 € ist die Lektorin berechtigt, einen Vorschuss von 30 % des
Gesamtpreises zu verlangen.
3. Das Honorar für die Bearbeitung wird unverzüglich nach Fertigstellung der Bearbeitung in Rechnung
gestellt. Sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben, ist das Honorar bis vierzehn Tage nach Rechnungserhalt
ohne Abzug zu zahlen.
4. Der Auftraggeber kommt spätestens vier Wochen nach Erhalt der Rechnung mit den entsprechenden
gesetzlichen Folgen in Verzug.
5. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, ist er mindestens 24 Stunden vorher abzusagen.
Geschieht dies nicht oder es erfolgt keine Absage, wird das vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt.
§ 8 Haftung des Auftragnehmers
1. Die Lektorin haftet nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten und höchstens bis zur
vereinbarten Auftragssumme. Eine Haftung der Lektorin für Folgeschäden, entgangenen Gewinn o. Ä. ist
grundsätzlich ausgeschlossen.
2. Die Lektorin verpflichtet sich, die Bearbeitung mit größter Sorgfalt durchzuführen. Für sachliche,
fachliche oder inhaltliche Mängel, die die Lektorin nicht zu vertreten hat, wird keinerlei Haftung übernommen.
3. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht
nachkommt.
4. Wenn der Auftraggeber Vorschläge bzgl. des durchgeführten Lektorats (Verständlichkeit, Stil usw.)
ablehnt, so ist dies als Grund für die Reklamation ausgeschlossen.
5. Beanstandungen sind vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen nach Lieferung
schriftlich zu reklamieren und zu spezifizieren. Danach gilt die Leistung als akzeptiert. Wurde im korrigierten
Text weniger als 90 % der Fehler beseitigt, hat der Auftraggeber das Recht auf kostenlose Überarbeitung
innerhalb einer angemessenen Frist. Weitergehende Ansprüche einschließlich Schadensersatzansprüchen wegen
Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Wenn der Auftraggeber Vorschläge seitens der Lektorin zur Art und Weise des
sprachlichen Ausdrucks ablehnt, so ist dies als Grund für Reklamationen ausgeschlossen.
6. Die Lektorin haftet nicht für Schäden am Text oder dessen Verlust, egal welcher Ursache (etwa durch
elektronische Datenübertragung, Viren- oder andere Schädlingsprogramme, Schäden oder Inkompatibilitäten in
Hardware oder Software, höhere Gewalt, den Postweg, Dritte). In solchen Ausnahmefällen ist die Lektorin
berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
7. Ferner haftet die Lektorin nicht für rechtswidrige Inhalte der zu bearbeitenden Texte (z. B.
Verletzungen des Urheberrechts, der Persönlichkeitsrechte Dritter, Aufrufe zu Straftaten oder
verfassungsfeindliche Äußerungen). Werden der Lektorin erst nach Abschluss des Vertrags solche Inhalte bekannt,
so hat sie das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind in vollem
Umfang durch den Auftraggeber zu erstatten.
8. Für Folgen, die sich aus der Weiterverwendung der bearbeiteten Texte ergeben oder ausbleiben (z. B.
das Zustandekommen von Arbeits- oder Verlagsverträgen, das Bestehen oder Nichtbestehen von Hausarbeiten o.ä.),
ist die Haftung ebenfalls ausgeschlossen.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Gerichtsstand für Streitigkeiten im Rahmen des Vertragsverhältnisses ist der Ort des
Geschäftssitzes.
2. Sollten eine oder mehrere Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrages
rechtsunwirksam sein oder durch Gesetzesänderungen werden, berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der
restlichen Klauseln. Die rechtsunwirksame Klausel wird durch eine rechtswirksame Klausel ersetzt, die der
unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.